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Pflegegrad

Mit Herz an Ihrer Seite

Unterstützung ab Pflegegrad 1 gemäß § 45b SGB XI

Unterstützung ab Pflegegrad 1 gemäß § 45b SGB XI

  • Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können anerkannte Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse nutzen.
  • Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter begleiten wir Sie im Alltag und unterstützen Sie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
  • Die Abrechnung kann im Rahmen des bestehenden Anspruchs direkt über die Pflegekasse erfolgen.

Damit Sie sich zu Hause gut aufgehoben fühlen – mit mehr Zeit, Entlastung und Lebensqualität.

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