Pflegegrad
Mit Herz an Ihrer Seite
Unterstützung ab Pflegegrad 1 gemäß § 45b SGB XI
Unterstützung ab Pflegegrad 1 gemäß § 45b SGB XI
- Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können anerkannte Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse nutzen.
- Als nach Landesrecht anerkannter Anbieter begleiten wir Sie im Alltag und unterstützen Sie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
- Die Abrechnung kann im Rahmen des bestehenden Anspruchs direkt über die Pflegekasse erfolgen.
Damit Sie sich zu Hause gut aufgehoben fühlen – mit mehr Zeit, Entlastung und Lebensqualität.